Informationen zu Praktika

Allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Praktika, sowie Kontakte und allgemeine Downloads finden sie hier.

Rechtliche Rahmenbedingungen

"Schülerbetriebspraktika bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenzulernen, sich mit ihr auseinanderzusetzen und ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einzuschätzen. Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich.

Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das Interesse von Schülerinnen an technisch-naturwissenschaftlichen und anderen bislang frauenuntypischen Berufen, bei Schülern das Interesse an pädagogischen, pflegerischen und anderen männeruntypischen Berufen geweckt und gefördert werden." (...)

"Über die Nachbereitung im Unterricht hinaus sind die Ergebnisse aus den Praktika schriftlich zu dokumentieren. (...) Zur Betreuung während des Praktikums führen Lehrkräfte Besuche in den Praktikumsbetrieben im Rahmen des durch die Abwesenheit der Praktikanten freien Stundenvolumens durch." (...)

Fahrtkosten

"Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. (...)"

Ab 3, 5 km vom Wohnort aus und bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrtkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe entstehenden Kosten tragen die Eltern. (...) Die Fahrscheine werden erst nach dem Praktikum erstattet, sofern die Fahrscheine ordentlich und lückenlos beigefügt und über die Schule in der Gemeinde Eitorf eingereicht werden. Es ist darauf zu achten, dass nur das günstigste Beförderungsticket erstattet wird. Teurere Fahrtickets werden von der Gemeinde NICHT übernommen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

"Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Während des Praktikums bleiben die Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. " (...)

"Die Einhaltung der für den einzelnen Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt dem jeweiligen Betrieb." (...)

"Als Schulveranstaltungen unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten."

Auszüge aus: BASS12-21 Nr.1 - RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010 (ABI, NRW, S. 576)

Organisation

  • Die Schülerinnen und Schüler suchen sich ihren Praktikumsplatz selbst und bewerben sich in der Regel schriftlich mit einem kurzen Bewerbungsschreiben und Lebenslauf. Beides wird im Unterrichtsfach Deutsch oder Arbeitslehre Wirtschaft vorbereitet und begleitet. Die Schule berät und hilft ggf. bei der Suche. Die Meldung des Praktikumsplatzes erfolgt über das Formblatt der Schule an die Koordinatorin. Schülerinnen und Schülern, die nicht rechtzeitig vor Praktikumsbeginn einen Praktikumsplatz gefunden haben, wird eine Stelle durch die Schule zugewiesen oder der Verbleib in der Schule angeordnet.
  • Praktikumsplätze außerhalb des nahen Rhein Sieg Kreises (aus Eitorf betrachtet hinter Bonn und Köln gelegen) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Schule, eine Abstimmung mit den Berufskoordinatoren ist unbedingt erforderlich. Unter bestimmten Umständen ist ein Verzicht auf die Fahrkostenerstattung erforderlich.
  • Praktikumsplätze in Grundschulen bedürfen der vorherigen Absprache mit den Berufskoordinatoren. Ein Praktikum in der eigenen, ehemaligen Grundschule wird nicht genehmigt.
  • Ein Praktikum im Betrieb der Eltern ist nicht möglich.
  • Es ist zu gewährleisten, dass der Betrieb eine Beschäftigung im Rahmen von mindestens 30 Wochenstunden ermöglicht.
  • Praktikumsplätze in Betrieben ohne Angestellte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Schule.
  • Eine möglicherweise notwendige Belehrung nach § 43 Abs1 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes wird von der Schule in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt organisiert. Kosten entstehen nicht.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden während des Praktikums einmal von einem in der Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrer besucht und einmal im Betrieb angerufen. Sollte ein betreuender Lehrer zwei Besuche abstatten, ist dies als freiwilliger Einsatz zu bewerten und bleibt im Ermessen der Kollegin oder des Kollegen.
  • Das Praktikum und der Praktikumsbericht werden von den Fachlehrerinnen und -lehrern des Faches Arbeitslehre Wirtschaft in den zwei Monaten vorab vorbereitet und anschließend bewertet.
  • Im Krankheitsfall sind sowohl der Betrieb als auch die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Unfall im Betrieb ist der Schule sofort zu melden.
  • Sollten irgendwelche Probleme während des Praktikums auftauchen, bitte umgehend die zu betreuende Lehrkraft oder die Berufsberatungslehrerinnen Frau Mertens oder Frau Sonntag benachrichtigen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Berufswahlkoordinatoren der Schule unter oben angegebener Rufnummer oder folgender Mail-Adressen:

Karola Mertens (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder
Angelika Sonntag (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Gesundheitsbelehrung


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